EINKAUFSBEDINGUNGEN DER TV ONE BROADCAST SALES CORPORATION

1. Geltungsbereich. Die Bestellung („Auftragsbestätigung”) Zusammen mit diesen Geschäftsbedingungen, die von der Bestellung verlinkt oder dem Verkäufer anderweitig zur Verfügung gestellt werden, bilden sie zusammen ein Angebot des Käufers zum Kauf der Waren (“Shop") Oder Dienstleistungen ("Service"Und zusammen mit den Waren die"Bestellte Artikel”) Vom Verkäufer gemäß diesen Geschäftsbedingungen und der Bestellung angegeben. Mit der Annahme dieses Angebots durch den Verkäufer stellen diese Geschäftsbedingungen und die Bestellung eine verbindliche Vereinbarung dar (die „Zustimmung„) zwischen dem Käufer und dem Verkäufer und gelten für alle Käufe der bestellten Waren durch den Käufer beim Verkäufer, wie diese bestellten Artikel auf der Vorderseite der Bestellung beschrieben werden können. Dieses Angebot gilt als vom Verkäufer angenommen, wenn der erste der folgenden Ereignisse eintritt: (a) Der Verkäufer erstellt, unterschreibt oder übergibt dem Käufer einen Brief oder ein anderes Schreiben oder Dokument zur Bestätigung der Annahme, (b) jede Leistung des Verkäufers im Rahmen des Angebots Angebot, oder (c) der Ablauf von drei (3) Tagen nach Eingang einer Bestellung beim Verkäufer ohne schriftliche Mitteilung an den Käufer, dass der Verkäufer diese Bestellung nicht annimmt. Im Falle eines Konflikts zwischen der Vereinbarung und anderen vom Verkäufer vorgelegten Dokumenten oder Instrumenten hat die Vereinbarung Vorrang. Die Vereinbarung stellt zusammen mit allen darin durch Verweis einbezogenen Dokumenten die einzige und vollständige Vereinbarung der Parteien in Bezug auf die bestellten Artikel dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Absprachen, Vereinbarungen, Verhandlungen, Zusicherungen und Gewährleistungen sowie Mitteilungen, sowohl mündlich als auch schriftlich , in Bezug auf die bestellten Waren, es sei denn, es wurde ein separater, vorrangiger schriftlicher Vertrag geschlossen und von beiden Parteien unterzeichnet. Der Käufer beschränkt die Annahme der Vereinbarung ausdrücklich auf die hierin und in der Bestellung genannten Bedingungen. Diese Bedingungen schließen ausdrücklich jegliche Verkaufsbedingungen des Verkäufers oder andere vom Verkäufer im Zusammenhang mit den bestellten Waren herausgegebene Dokumente aus. Zusätzliche, abweichende oder inkonsistente Bedingungen, die in irgendeiner Form, Bestätigung, Annahme oder Bestätigung enthalten sind, die der Verkäufer im Zusammenhang mit der Ausführung der Bestellung verwendet, werden hiermit vom Käufer abgelehnt und abgelehnt. Ein solcher Vorschlag gilt jedoch nicht als Ablehnung des Vertrags (es sei denn, solche Abweichungen ergeben sich aus der Beschreibung, Menge, dem Preis oder dem Lieferplan der bestellten Artikel), wird jedoch als wesentliche Änderung davon angesehen, und der Vertrag wird vom Verkäufer ohne zusätzliche Zustimmung angenommen , andere oder inkonsistente Begriffe.

2. Versand und Lieferung; Alternative Quelle.
(a) Alle Waren müssen (i) vom Verkäufer angemessen für den Versand verpackt oder auf andere Weise vorbereitet werden, um Schäden zu verhindern, die niedrigsten Transport- und Versicherungstarife zu erhalten und die Anforderungen des Spediteurs zu erfüllen, und (ii) gemäß den Anweisungen versendet werden die Bestellung. Kosten, die durch die Nichteinhaltung dieser Bedingungen entstehen, liegen in der Verantwortung des Verkäufers. Der Name des Verkäufers, die vollständige Lieferadresse und die Bestellnummer müssen auf allen Rechnungen, Frachtbriefen, Lieferscheinen, Kartons und Korrespondenz erscheinen. Den eingereichten Rechnungen müssen Frachtbriefe beigefügt werden, aus denen der Spediteur, die Anzahl der Kartons sowie das Gewicht und das Versanddatum hervorgehen. Allen Sendungen müssen Packzettel beiliegen, in denen der Inhalt der Sendung detailliert aufgeführt ist. Das Eigentum an den Waren und sämtliche Verlust- oder Beschädigungsrisiken verbleiben beim Verkäufer, bis der Käufer die vertragsgemäßen Waren am gewünschten Bestimmungsort erhält. Die Versandbedingungen gelten FOB am Lieferort des Käufers, sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist. Zeit ist von entscheidender Bedeutung. Lieferungen erfolgen nur in den in der Bestellung angegebenen Mengen und zu den angegebenen Zeiten. Bis zur Lieferung muss der Verkäufer die Waren getrennt lagern und als Eigentum des Käufers kennzeichnen. Das Eigentumsrecht des Verkäufers erlischt sofort, wenn ein Vertrag vom Käufer aufgrund eines Insolvenzfalls gemäß Abschnitt 7 gekündigt wird. Der Verkäufer gewährt dem Käufer oder seinen Vertretern ein unwiderrufliches Recht, alle Räumlichkeiten zu betreten, in denen sich die Waren befinden, und wird diese verschaffen aufbewahrt werden oder aufbewahrt werden können, um sie zu prüfen oder, wenn das Besitzrecht des Verkäufers erloschen ist, sie zurückzuerlangen.

(b) Wenn mit einer nicht rechtzeitigen Lieferung zu rechnen ist, muss der Verkäufer den Käufer unverzüglich benachrichtigen und auf eigene Kosten angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Lieferung zu beschleunigen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers darf der Verkäufer eine Bestellung nicht mehr als fünf Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin liefern. Der Käufer kann jede Bestellung stornieren, wenn die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt oder ihm mitgeteilt wird, dass eine Lieferung voraussichtlich verspätet erfolgen wird.

(c) Der Käufer kann jede Lieferung ablehnen oder eine Bestellung ganz oder teilweise stornieren, wenn der Verkäufer die Lieferung nicht in Übereinstimmung mit den Bedingungen und Konditionen der Vereinbarung durchführt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, wenn die Waren nicht den Spezifikationen entsprechen („Spezifikationen“) und vom Verkäufer für Waren veröffentlichte Leistungskriterien. Die Annahme einer fehlerhaften Lieferung durch den Käufer stellt keinen Verzicht auf sein Recht dar, künftige Lieferungen abzulehnen. Wenn der Verkäufer (i) die Waren nicht liefert, (ii) die Waren nicht den Spezifikationen entsprechend liefert oder (iii) die Lieferpläne und Lieferanforderungen des Käufers nicht erfüllt und der Verkäufer keinen Ersatz von vergleichbarer Qualität bereitstellt (wofür der Verkäufer Ersatz leisten muss). etwaiger Kosten- und Preisunterschiede), kann der Käufer nach eigenem Ermessen Waren von einem anderen Lieferanten als alternative Quelle kaufen, wenn der Verkäufer nach eigenem Ermessen dies für erforderlich hält. In einem solchen Fall erstattet der Verkäufer dem Käufer alle zusätzlichen Kosten und Ausgaben, die dem Käufer durch den Kauf von Waren von einem anderen Lieferanten als alternativer Quelle entstehen. Nach der Identifizierung und Benachrichtigung fehlerhafter Waren oder nicht konformer Lieferungen erhält der Käufer eine volle Gutschrift entweder für die Verschrottung oder die Rücksendung, wobei die Gutschrift die gesamten an den Verkäufer gezahlten Kosten sowie ggf. Versand-, Bearbeitungs- und damit verbundene Kosten umfasst. Innerhalb von 5 Werktagen nach Benachrichtigung über die fehlerhaften Waren muss der Verkäufer dem Käufer eine schriftliche Erläuterung der Grundursache und der Korrekturmaßnahmen vorlegen, die ergriffen wurden, um ein erneutes Auftreten zu verhindern. Dieser Abschnitt 2 gilt gleichermaßen für alle reparierten oder ersetzten Waren.

(d) Der Käufer kann ohne Haftung mindestens 14 Tage vor dem geplanten Liefertermin die Lieferung eines oder aller bestellten Artikel verschieben, indem er den Verkäufer mündlich über eine erforderliche Verschiebung informiert (wobei die mündliche Mitteilung innerhalb von 10 Tagen schriftlich bestätigt werden muss). der mündlichen Mitteilung)

3. Preise; Zahlung. Die Preise für alle bestellten Artikel entsprechen den Angaben in der Bestellung und beinhalten alle anfallenden Steuern; Dies gilt jedoch unter der Voraussetzung, dass der vom Verkäufer im Rahmen der Vereinbarung berechnete Preis in keinem Fall ungünstiger ist als der niedrigste Preis, den der Verkäufer anderen Kunden berechnet, die ähnliche oder geringere Mengen der bestellten Artikel kaufen. Die Zahlungsbedingungen für alle bestellten Artikel sind in der Bestellung angegeben. Der Käufer ist berechtigt, alle Beträge, die der Verkäufer dem Käufer oder einem seiner verbundenen Unternehmen jederzeit schuldet, mit allen Beträgen zu verrechnen, die der Käufer oder diese verbundenen Unternehmen jederzeit im Zusammenhang mit dem Vertrag zu zahlen haben.

4. Inspektion/Test. Die Zahlung der bestellten Artikel stellt keine Annahme derselben dar. Der Käufer hat das Recht, alle bestellten Artikel zu prüfen und einige oder alle bestellten Artikel abzulehnen, die nach dem Ermessen des Käufers fehlerhaft oder nicht konform sind. Es wird nicht davon ausgegangen, dass der Käufer die Waren angenommen hat, bis er nach der Lieferung eine angemessene Frist zur Prüfung hatte, oder, im Falle eines verborgenen Mangels an den Waren, bis zu einer angemessenen Zeit, nachdem der verborgene Mangel offensichtlich geworden ist nach eigenem Ermessen eine Reparatur oder einen Ersatz der abgelehnten bestellten Artikel oder eine Rückerstattung des Kaufpreises verlangen. Bestellte Artikel, die über die in der Bestellung angegebenen Mengen hinaus geliefert werden, können auf Kosten des Verkäufers an den Verkäufer zurückgesandt werden. Der Käufer behält sich das Recht vor, abgelehnte Materialien zu verwenden, wenn er dies für ratsam oder notwendig hält, um seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Kunden nachzukommen, ohne auf Rechte gegenüber dem Verkäufer zu verzichten. Nichts in der Vereinbarung entbindet den Verkäufer von der Verpflichtung zur Prüfung, Inspektion und Qualitätskontrolle.

5. Vertraulichkeit und Eigentumsrechte. Jede Partei muss die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich behandeln und die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht an Dritte weitergeben oder die vertraulichen Informationen der anderen Partei für andere als die in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestatteten Zwecke verwenden. Für diese Zwecke sind „vertrauliche Informationen“ Informationen (ob in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form), die dieser Partei, ihren Geschäftsangelegenheiten oder Aktivitäten gehören oder sich auf diese beziehen und nicht öffentlich zugänglich sind
und die: (i) eine der Parteien als vertraulich oder geschützt gekennzeichnet hat, (ii) eine der Parteien der anderen Partei mündlich oder schriftlich mitgeteilt hat, dass sie vertraulicher Natur ist, oder (iii) aufgrund ihres Charakters oder ihrer Beschaffenheit angemessen ist Person in einer ähnlichen Position und unter ähnlichen Umständen würde vertraulich behandeln; Dazu gehören jedoch keine Informationen, die (i) ohne eine Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden, (ii) sich vor der Offenlegung im rechtmäßigen Besitz der anderen Partei befanden (iii) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig offengelegt wurden Partei ohne Offenlegungsbeschränkung (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurde, wobei diese unabhängige Entwicklung durch schriftliche Beweise nachgewiesen werden kann; oder (v) gesetzlich, durch ein zuständiges Gericht oder durch eine Aufsichts- oder Verwaltungsbehörde oder durch die Regeln einer anerkannten Börse oder Notierungsbehörde offengelegt werden müssen. Jede Partei verpflichtet sich, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die vertraulichen Informationen der anderen Partei, auf die sie Zugriff hat, nicht von ihren Mitarbeitern oder Vertretern unter Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung offengelegt oder verbreitet werden.

6. Garantien. Der Verkäufer sichert zu und garantiert, dass: (a) alle bestellten Artikel und die Leistung des Verkäufers im Rahmen der Vereinbarung (i) allen anwendbaren Zeichnungen, Spezifikationen, Beschreibungen und Mustern entsprechen, die dem Verkäufer vorgelegt oder geliefert wurden, (ii) von zufriedenstellender Qualität sind und frei von Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern sind, (iii) alle dann geltenden Gesetze (ob im Ausland oder im Inland) einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher sowie den Schutz der Umwelt und Kinderarbeit Gesetze; (iv) für den Zweck geeignet sind, für den diese Waren üblicherweise geliefert werden; und (v) für jeden vom Verkäufer vorgesehenen oder dem Verkäufer vom Käufer mitgeteilten Zweck geeignet sind; (b) die bestellten Artikel nicht das geistige Eigentum, das Recht auf Privatsphäre oder andere Eigentums- oder Eigentumsrechte Dritter verletzen; (c) es hat das Recht, dem Käufer hiermit eine Lizenz zur Nutzung jeglicher Software zu gewähren, die in bestellte Artikel eingebettet oder integriert ist; (d) alle Dienstleistungen werden mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt und im Einklang mit guter Branchenpraxis erbracht; und (e) es hat alle für seine Erfüllung im Rahmen der Vereinbarung geltenden Gesetze eingehalten und wird diese einhalten.

7. XNUMX. Termination. Kündigung. Der Käufer kann den Vertrag ganz oder teilweise (i) mit einer Frist von 15 Tagen schriftlich gegenüber dem Verkäufer jederzeit zur Vereinfachung kündigen (ii) sofort nach schriftlicher Mitteilung, wenn der Verkäufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt und nicht in der Lage ist, ihn zu heilen der Verzug innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe des Verzugs, (iii) sofort nach schriftlicher Mitteilung für den Fall, dass der Verkäufer unter einem Insolvenzfall leidet, einschließlich der Aussetzung oder Androhung der Aussetzung der Zahlung seiner Schulden oder der Unfähigkeit, seine Schulden in der zu bezahlen gewöhnlicher Kurs, wie er vom Käufer in seiner angemessenen Bestimmung festgelegt wurde, oder ein Antrag vor Gericht gestellt oder ein Auftrag zur Ernennung eines Administrators erteilt wird oder wenn eine Absichtserklärung zur Ernennung eines Administrators abgegeben wird oder wenn ein Administrator ernannt wird, über den Verkäufer; Für oder im Zusammenhang mit der Abwicklung des Verkäufers wird ein Antrag gestellt, eine Mitteilung gemacht, ein Beschluss gefasst oder eine Bestellung aufgegeben. Nach der vollständigen oder teilweisen Beendigung des Vertrags durch den Käufer aus irgendeinem Grund hat der Verkäufer unverzüglich (a) alle Arbeiten im Rahmen des gekündigten Vertrags einzustellen, (b) einen seiner Lieferanten oder Subunternehmer zu veranlassen, die Arbeit einzustellen, und (c) ) Bewahrung und Schutz laufender Arbeiten und Materialien, die für den Vertrag gekauft wurden oder im Rahmen des Vertrags in eigenen Werken und in den Werken seiner Lieferanten oder Subunternehmer verpflichtet sind, bis die Anweisungen des Käufers vorliegen. Der Käufer schuldet dem Verkäufer keinen entgangenen Gewinn oder keine Zahlung für Materialien oder Waren, die der Verkäufer im normalen Geschäftsverlauf konsumieren oder an andere verkaufen kann.

8. Entschädigung. Der Verkäufer verteidigt, entschädigt und hält den Käufer, seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter schadlos von allen Ansprüchen, Schäden, Haftungen, Verlusten, Geldbußen oder Urteilen, einschließlich Kosten, Anwaltskosten und anderen Ausgaben (ob direkt oder indirekt), die damit in Zusammenhang stehen aus oder resultierend aus (a) einem Verstoß des Verkäufers gegen die Vereinbarung; (b) Tod oder Verletzung von Personen oder Eigentum aufgrund eines Vertragsbruchs des Verkäufers; (c) die Nichteinhaltung der Anforderungen der Vereinbarung durch die Waren oder die Erbringung der Dienstleistungen durch den Verkäufer oder (d) die Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter an Waren oder Dienstleistungen.

9. Katastrophale Mängel. Der Verkäufer entschädigt den Käufer oder den von ihm benannten Drittanbieter innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung durch den Käufer für alle Kosten und Ausgaben für Teile, Arbeit, Verwaltungskosten, Versandkosten, Ersatzwarenkosten und andere Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten). im Zusammenhang mit oder aufgrund eines katastrophalen Defekts, eines Warenrückrufs oder einer Warenbehebung vor Ort. Ein „katastrophaler Mangel“ liegt vor, wenn: (a) die in Abschnitt 6 dargelegten Zusicherungen und Gewährleistungen in Bezug auf (i) 3 % oder mehr der innerhalb eines Dreimonatszeitraums versendeten Waren verletzt werden oder (ii) 1 % der Waren, die innerhalb der ersten sechs Monate nach der ursprünglichen Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer versandt werden; (b) der Rückgabe- und Wechselkurs der vom Verkäufer an den Käufer verkauften Waren über dem in den Unterlagen des Käufers ermittelten Kategoriedurchschnitt für die Waren liegt; (c) Der Käufer stellt fest, dass ein einzelner oder eine einzelne Gruppe von Mängeln an den Waren (jeder Herstellungsfehler, der die Waren kosmetisch oder funktionell beeinträchtigt) mehr als 10 % dieser Waren betrifft. (d) Der Rückruf von Waren (einschließlich aller Serviceteile, Ersatzteile, Ersatzteile, Baugruppen und Werkzeuge, die für die Wartung von Waren erforderlich sind) ist nach begründeter Auffassung des Käufers oder Verkäufers erforderlich; oder (e) die Waren sollten vom Markt genommen werden, um den geltenden Gesetzen zu entsprechen, wie vom Käufer nach eigenem Ermessen festgelegt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fälle eines freiwilligen oder obligatorischen Sicherheitsrückrufs von Verbrauchergütern).

10. Versicherung. Der Verkäufer verpflichtet sich und verlangt von seinen Subunternehmern, dass sie von seriösen Versicherungsgesellschaften einen angemessenen Versicherungsumfang (einschließlich Produkthaftpflicht und Betriebshaftpflicht) abschließen und jederzeit aufrechterhalten, um ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung und nach geltendem Recht abzudecken. Auf Wunsch des Käufers muss der Verkäufer den Käufer als zusätzlichen Versicherten in die gewerbliche Haftpflichtversicherung aufnehmen lassen und dem Käufer eine Versicherungsbescheinigung und entsprechende Vermerke der Versicherungspolice zum Nachweis dieser Versicherung vorlegen. Der Verkäufer unternimmt nichts, um eine Versicherungspolice ungültig zu machen oder die Ansprüche des Käufers daraus zu beeinträchtigen, und benachrichtigt den Käufer, wenn eine Police gekündigt wird (oder wird) oder ihre Bedingungen wesentlichen Änderungen unterliegen (oder unterliegen). Wenn ein Teil der Vereinbarung die Leistung des Verkäufers auf dem Gelände des Käufers oder an einem Ort, an dem der Käufer Geschäfte tätigt, oder mit Material oder Ausrüstung, die der Käufer dem Verkäufer zur Verfügung stellt, umfasst, muss der Verkäufer alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, um Verletzungen von Personen oder Eigentum während der Durchführung zu verhindern der Arbeit des Verkäufers.

11. Haftungsbeschränkung. In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung des Käufers für Verluste oder Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, den Preis, der den Waren oder Dienstleistungen oder der Einheit davon zuzuordnen ist, die den Anspruch begründet, es sei denn, der Verkäufer kann dies in Rechnung stellen Zinsen des Käufers auf jede Zahlung, die später als 60 Tage nach Fälligkeit gemäß Abschnitt 3 eingeht, in Höhe von 2 % pro Jahr.

12. Anwendbares Recht/Gerichtsstand. Die Vereinbarung, ihre Auslegung und alle Streitigkeiten, die sich daraus oder im Zusammenhang damit ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten), unterliegen den Gesetzen des Staates Kentucky und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Uniform Commercial). des im Bundesstaat Kentucky geltenden Kodex), ohne Berücksichtigung der Grundsätze des Kollisionsrechts von Kentucky. Käufer und Verkäufer erkennen ausdrücklich an und stimmen zu, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („CISG“) nicht auf den Vertrag anwendbar ist und dass sich diese Parteien freiwillig dafür entschieden haben, die Anwendung des CISG auf den Vertrag abzulehnen. Die Rechte des Käufers aus der Vereinbarung gelten kumulativ und gelten zusätzlich zu allen anderen rechtlichen oder angemessenen Rechtsbehelfen, die ihm möglicherweise gegen den Verkäufer zustehen. Käufer und Verkäufer stimmen unwiderruflich zu und unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit eines Landes- oder Bundesgerichts mit Sitz in Kenton County, Kentucky, um eine Klage zu erheben oder anderweitig ein Recht oder einen Rechtsbehelf auszuüben, und Käufer und Verkäufer verzichten unwiderruflich auf jegliche Einwände aufgrund von „forum non conveniens“ und anderen Einspruch gegen den Gerichtsstand einer solchen Klage oder eines solchen Verfahrens einlegen.

13. Compliance-Angelegenheiten. Der Verkäufer muss alle für den Verkäufer geltenden und ihm mitgeteilten Käuferrichtlinien einhalten. Der Verkäufer muss alle geltenden Gesetze, Gesetze und Vorschriften („Gesetze“), einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle geltenden Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheits-, Handels- und Import-/Exportgesetze. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer über jede inhärente Gefahr im Zusammenhang mit den im Rahmen der Vereinbarung gekauften Waren zu informieren, die die Gefahr während der Handhabung, des Transports, der Lagerung, der Verwendung, des Weiterverkaufs, der Entsorgung oder der Verschrottung der Waren darstellen würde. Diese Mitteilung ist an den Global Supply Chain Manager des Käufers zu senden und muss den Produktnamen, die Art der Gefahr, Eigentumsvorkehrungen, die vom Käufer oder anderen getroffen werden müssen, alle geltenden Sicherheitsdatenblätter und alle anderen zusätzlichen Informationen angeben, die der Käufer vernünftigerweise bereitstellen sollte Erwarten Sie, dass Sie Ihre Interessen, Ihr Eigentum und/oder Ihr Personal schützen.

14. Verkäufer als unabhängiger Auftragnehmer. Der Verkäufer erfüllt die Verpflichtungen aus dem Vertrag als unabhängiger Auftragnehmer und gilt unter keinen Umständen als Vertreter oder Angestellter des Käufers. Der Vertrag ist in keiner Weise als Schaffung einer Partnerschaft oder einer anderen Art von gemeinsamer Verpflichtung zwischen Käufer und Verkäufer zu verstehen. Der Verkäufer ist allein verantwortlich für alle Bundes-, Landes- und lokalen Steuern, Beiträge und sonstigen Verbindlichkeiten in Bezug auf Zahlungen des Käufers an den Verkäufer.

15. Korruptionsbekämpfung. Der Verkäufer muss seine Aktivitäten jederzeit in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Regeln, Vorschriften, Sanktionen und Anordnungen im Zusammenhang mit der Antibestechungs- oder Antikorruptionsgesetzgebung durchführen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, dem US Foreign Corrupt Practices Act von 1977 („Relevant“) Anforderungen"). Der Verkäufer muss (i) alle Richtlinien des Käufers zur Korruptionsbekämpfung einhalten, die ihm von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden, sowie alle relevanten Branchenkodizes, jeweils nach Maßgabe des Käufers oder der zuständigen Branchenorganisation sie von Zeit zu Zeit aktualisieren („relevante Richtlinien“) und (ii) während der gesamten Laufzeit dieser Vereinbarung über eigene Richtlinien und Verfahren verfügen und diese beibehalten, um die Einhaltung der relevanten Anforderungen und der relevanten Richtlinien sicherzustellen, und diese gegebenenfalls durchsetzen ( iii) dem Käufer unverzüglich alle Anfragen oder Forderungen nach ungerechtfertigten finanziellen oder sonstigen Vorteilen jeglicher Art melden, die der Verkäufer im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung erhalten hat; (iv) den Käufer unverzüglich benachrichtigen, wenn ein ausländischer Amtsträger Beamter wird oder Mitarbeiter des Verkäufers oder erwirbt eine direkte oder indirekte Beteiligung am Verkäufer (und der Verkäufer garantiert, dass er zum Zeitpunkt dieser Vereinbarung keine ausländischen Amtsträger als leitende Angestellte, Angestellte oder direkte oder indirekte Eigentümer hat); (v) dem Käufer innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum dieser Vereinbarung und danach jährlich in einem von einem leitenden Angestellten des Verkäufers unterzeichneten Schriftstück die Einhaltung dieses Abschnitts 15 durch den Verkäufer und alle anderen Personen, für die der Verkäufer gemäß verantwortlich ist, bestätigen zu diesem Abschnitt 15. Der Verkäufer muss alle unterstützenden Nachweise der Einhaltung vorlegen, die der Lieferant vernünftigerweise verlangen kann. Der Verkäufer stellt sicher, dass jede mit dem Verkäufer verbundene Person, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Dienstleistungen erbringt oder Waren bereitstellt, dies nur auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrags tut, der dieser Person Bedingungen auferlegt und von ihr sichert, die denen entsprechen, die dem Verkäufer auferlegt wurden diesem Abschnitt 15 („Maßgebliche Bedingungen“). Der Verkäufer ist unter allen Umständen für die Einhaltung und Erfüllung der relevanten Bedingungen durch diese Personen verantwortlich und haftet gegenüber dem Käufer unter allen Umständen direkt für etwaige Verstöße dieser Personen gegen die relevanten Bedingungen, gleich aus welchem ​​Grund. Ein Verstoß gegen diesen Abschnitt 15 gilt als unheilbarer, wesentlicher Verstoß des Verkäufers gegen diese Vereinbarung.

16. Zusammenarbeit. Der Verkäufer muss alle Nachweise vorlegen, die der Käufer angemessenerweise verlangen kann, um die vom Verkäufer vorgelegten Rechnungen oder etwaige Rabatterklärungen oder andere vom Verkäufer erzielte Kostensenkungen (einschließlich der Daten, an denen die Kostensenkungen erzielt wurden) zu überprüfen. Darüber hinaus muss der Lieferant dem Käufer auf Anfrage gestatten, alle relevanten Aufzeichnungen und Materialien des Verkäufers im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren einzusehen und Kopien (oder Auszüge daraus) anzufertigen, soweit dies zur Überprüfung dieser Angelegenheiten angemessenerweise erforderlich ist .

17. XNUMX. General. Allgemeines. Die Ungültigkeit einer in der Vereinbarung enthaltenen Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit einer anderen Bestimmung. Diese Vereinbarung bildet zusammen mit einer früheren Vertraulichkeitsvereinbarung, die zwischen den Parteien geschlossen wurde, die gesamte Vereinbarung und das gesamte Verständnis der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen sowie alle anderen Mitteilungen zwischen den Parteien. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keine Rechtsbehelfe in Bezug auf Zusicherungen oder Garantien (ob unschuldig oder fahrlässig) hat, die nicht in dieser Vereinbarung festgelegt sind. Das Versäumnis des Käufers, auf der Erfüllung einer Bestimmung oder Bedingung zu bestehen oder ein Recht oder Privileg auszuüben, verzichtet nicht auf eine solche Bedingung, Bedingung, ein Recht oder ein Privileg, es sei denn, ein solcher Verzicht ist schriftlich festgelegt und von beiden Parteien unterzeichnet. Der Vertrag kann nur durch ein schriftliches Instrument geändert oder modifiziert werden, das vom Käufer oder Verkäufer separat unterzeichnet wurde. Der Verkäufer darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers weder ganz noch teilweise an Subunternehmer vergeben, belasten oder abtreten. Die Bestimmungen der Abschnitte 5-9, 11, 12 und 17 gelten auch nach Beendigung des Vertrags. Nichts in der Vereinbarung überträgt einer anderen Person als dem Verkäufer und dem Käufer Rechte oder Rechtsmittel aus oder aufgrund dieser Vereinbarung. Der Verkäufer hat auf Wunsch und auf Kosten des Käufers alle weiteren Handlungen durchzuführen oder zu veranlassen und die gültige Ausführung aller dieser Dokumente auszuführen oder zu beschaffen, wie dies nach vernünftiger Meinung des Käufers von Zeit zu Zeit erforderlich sein kann geben Sie diese Vereinbarung volle Wirkung. Alle Mitteilungen, Anfragen, Zustimmungen und sonstigen Mitteilungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung zugestellt werden müssen oder dürfen, müssen schriftlich erfolgen und per Fax oder per Hand, über Nacht oder per Einschreiben oder Einschreiben, frankiert, an die Adresse oder Faxnummer von die andere Partei in der Bestellung (oder eine andere Adresse oder Faxnummer, die von dieser Partei für diese Zwecke schriftlich mitgeteilt werden kann). Mitteilungen gelten als zu dem Zeitpunkt eingegangen, zu dem sie im normalen Postweg oder im Falle eines Faxes zu dem Zeitpunkt zugestellt worden wären, an dem das Absenderfax vom Absender gemäß dem Faxbestätigungsbericht übermittelt wurde.