Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Einkauf – Vereinigtes Königreich
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON TV ONE LIMITED
1. Anwendbarkeit.
Die Bestellung („ Bestellung “) bildet zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in der Bestellung verlinkt sind oder dem Verkäufer anderweitig zur Verfügung gestellt werden, ein Angebot des Käufers zum Kauf der bestellten Waren („ Waren “) oder Dienstleistungen („ Dienstleistungen “, zusammen mit den Waren die „ Bestellten Artikel “) beim Verkäufer gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Bestellung. Mit Annahme dieses Angebots durch den Verkäufer bilden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Bestellung eine verbindliche Vereinbarung („ Vereinbarung “) zwischen dem Käufer und dem Verkäufer und gelten für alle Käufe der bestellten Artikel durch den Käufer beim Verkäufer, wie diese in der Bestellung beschrieben sind. Dieses Angebot gilt als vom Verkäufer angenommen, sobald eines der folgenden Ereignisse eintritt: (a) Der Verkäufer übermittelt dem Käufer ein Schreiben, Formular oder sonstige schriftliche Erklärung des Verkäufers, in der er die Annahme bestätigt; (b) der Verkäufer erbringt Leistungen im Rahmen des Angebots; oder (c) drei (3) Tage nach Eingang einer Bestellung beim Verkäufer, ohne dass der Verkäufer dem Käufer schriftlich mitteilt, dass er diese Bestellung nicht annimmt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Vereinbarung und anderen vom Verkäufer vorgelegten Dokumenten oder Urkunden hat diese Vereinbarung Vorrang. Diese Vereinbarung bildet zusammen mit allen durch Bezugnahme einbezogenen Dokumenten die alleinige und vollständige Vereinbarung der Parteien hinsichtlich der bestellten Artikel und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen und schriftlichen Absprachen, Vereinbarungen, Verhandlungen, Zusicherungen und Gewährleistungen sowie Mitteilungen in Bezug auf die bestellten Artikel, es sei denn, es wurde ein separater, übergeordneter schriftlicher Vertrag geschlossen und von beiden Parteien unterzeichnet. Der Käufer beschränkt die Annahme dieser Vereinbarung ausdrücklich auf die hierin und in der Bestellung festgelegten Bedingungen. Diese Bedingungen schließen ausdrücklich die Verkaufsbedingungen des Verkäufers sowie alle anderen vom Verkäufer im Zusammenhang mit den bestellten Artikeln ausgestellten Dokumente aus. Jegliche zusätzlichen, abweichenden oder widersprüchlichen Bedingungen in Formularen, Bestätigungen, Annahmeerklärungen oder sonstigen Mitteilungen des Verkäufers im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung werden hiermit vom Käufer zurückgewiesen. Ein solcher Vorschlag gilt jedoch nicht als Ablehnung des Vertrags (es sei denn, die Abweichungen betreffen die Beschreibung, Menge, den Preis oder den Liefertermin der bestellten Artikel), sondern als wesentliche Vertragsänderung. Der Vertrag gilt in diesem Fall ohne zusätzliche, abweichende oder widersprüchliche Bedingungen als vom Verkäufer angenommen.
2. Versand und Lieferung; Alternative Bezugsquelle.
(a) Alle Waren müssen (i) vom Verkäufer versandgerecht verpackt oder anderweitig vorbereitet werden, um Beschädigungen zu vermeiden, die niedrigsten Transport- und Versicherungskosten zu erzielen und die Anforderungen des Spediteurs zu erfüllen, und (ii) gemäß den Anweisungen in der Bestellung versandt werden. Kosten, die durch die Nichteinhaltung dieser Bedingungen entstehen, trägt der Verkäufer. Name des Verkäufers, vollständige Lieferadresse und Bestellnummer müssen auf allen Rechnungen, Frachtbriefen, Packzetteln, Kartons und in der gesamten Korrespondenz angegeben sein. Den Rechnungen sind Frachtbriefe beizufügen, aus denen Spediteur, Anzahl der Kartons, Gewicht und Versanddatum hervorgehen. Allen Sendungen sind Packzettel mit einer detaillierten Inhaltsangabe beizufügen. Eigentum und Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Waren verbleiben beim Verkäufer, bis der Käufer die vertragsgemäße Ware am Bestimmungsort schriftlich entgegennimmt. Die Lieferbedingungen sind FOB (Free on Board) am Lieferort des Käufers, sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist. Die Einhaltung der Liefertermine ist wesentlich . Lieferungen erfolgen ausschließlich in den in der Bestellung angegebenen Mengen und zu den dort angegebenen Zeitpunkten. Bis zur Lieferung hat der Verkäufer die Ware getrennt zu lagern und als Eigentum des Käufers zu kennzeichnen. Das Besitzrecht des Verkäufers erlischt sofort, wenn der Käufer den Vertrag aufgrund eines in Abschnitt 8 genannten Insolvenzfalls kündigt. Der Verkäufer räumt dem Käufer oder dessen Beauftragten ein unwiderrufliches Recht ein, alle Räumlichkeiten, in denen die Ware gelagert wird oder gelagert werden könnte, zu betreten, um diese zu besichtigen oder, falls das Besitzrecht des Verkäufers erloschen ist, sie zurückzuholen.
(a) Wenn nicht erwartet wird, dass die Lieferung pünktlich erfolgt, muss der Verkäufer den Käufer unverzüglich benachrichtigen und auf seine Kosten angemessene Schritte unternehmen, um die Lieferung zu beschleunigen. Der Verkäufer darf eine Bestellung nicht mehr als fünf Werktage vor einem vereinbarten Liefertermin ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers liefern. Der Käufer kann jede Bestellung stornieren, wenn die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt oder wenn eine verspätete Lieferung erwartet wird.
(b) Der Käufer kann jede Lieferung ablehnen oder eine Bestellung ganz oder teilweise stornieren, wenn der Verkäufer die Lieferung nicht gemäß den Vertragsbedingungen erbringt, insbesondere wenn die Ware nicht den vom Verkäufer veröffentlichten Spezifikationen („ Spezifikationen “) und Leistungskriterien entspricht. Die Ware muss frei von wesentlichen Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern sein und von zufriedenstellender Qualität (im Sinne des britischen Kaufgesetzes von 1979) sein. Die Annahme einer nicht vertragsgemäßen Lieferung durch den Käufer stellt keinen Verzicht auf sein Recht dar, zukünftige Lieferungen abzulehnen. Wenn der Verkäufer (i) die Ware nicht liefert, (ii) die Ware nicht den Spezifikationen entspricht oder (iii) die Liefertermine und -anforderungen des Käufers nicht erfüllt und keinen gleichwertigen Ersatz liefert (wobei der Verkäufer die Kosten und die Preisdifferenz trägt), kann der Käufer nach eigenem Ermessen die Ware von einem anderen Lieferanten beziehen, sofern der Verkäufer dies für erforderlich hält. In diesem Fall erstattet der Verkäufer dem Käufer alle zusätzlichen Kosten und Auslagen, die dem Käufer durch den Kauf von Waren von einem anderen Lieferanten als alternativer Bezugsquelle entstanden sind. Nach Feststellung und Meldung mangelhafter Waren oder nicht vertragsgemäßer Lieferungen erhält der Käufer eine vollständige Gutschrift entweder für die Verschrottung oder die Rücksendung. Diese Gutschrift umfasst die an den Verkäufer gezahlten Kosten zuzüglich gegebenenfalls anfallender Versand-, Bearbeitungs- und Nebenkosten. Innerhalb von fünf Werktagen nach Meldung der mangelhaften Waren übermittelt der Verkäufer dem Käufer eine schriftliche Erläuterung der Ursache und der zur Verhinderung eines erneuten Auftretens ergriffenen Korrekturmaßnahmen. Dieser Abschnitt 2 gilt gleichermaßen für reparierte oder ersetzte Waren.
(c) Der Käufer kann ohne Haftung mindestens 14 Tage vor dem geplanten Liefertermin die Lieferung eines oder jedes bestellten Artikels verschieben, indem er dem Verkäufer eine notwendige Umschuldung mündlich mitteilt (die mündliche Mitteilung muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich bestätigt werden) der mündlichen Mitteilung). Wenn bestellte Artikel vom Verkäufer in Raten geliefert werden, kann der Käufer außerdem jede Bestellung (oder Teilbestellung) für die bestellten Artikel, die noch nicht geliefert wurden, mit einer Frist von 15 Tagen schriftlich stornieren.
(d) Der Käufer kann die Lieferung einzelner oder aller bestellten Artikel bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Liefertermin ohne Haftung verschieben, indem er dem Verkäufer die notwendige Terminverschiebung mündlich mitteilt (diese mündliche Mitteilung ist innerhalb von 10 Tagen schriftlich zu bestätigen). Werden die bestellten Artikel vom Verkäufer in Teillieferungen geliefert, kann der Käufer zudem jede Bestellung (oder Teilbestellung) der noch nicht gelieferten Artikel ohne Haftung stornieren, indem er dem Verkäufer 15 Tage im Voraus schriftlich benachrichtigt.
3. Bereitstellung von Dienstleistungen
(a) Der Verkäufer erbringt die Dienstleistungen für den Käufer gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags, insbesondere gemäß allen in der Bestellung („ Leistungsbeschreibung “) und den veröffentlichten Kriterien des Verkäufers festgelegten Spezifikationen und Leistungskriterien. Der Verkäufer hält alle Leistungstermine ein. Die Einhaltung der Termine ist von wesentlicher Bedeutung . Bei der Erbringung der Dienstleistungen verpflichtet sich der Verkäufer: (i) mit dem Käufer in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zusammenzuarbeiten und alle Anweisungen des Käufers zu befolgen; (ii) alle Dienstleistungen mit größter Sorgfalt, Sachkenntnis und Gewissenhaftigkeit gemäß den branchenüblichen Standards zu erbringen; (iii) ausreichend qualifiziertes und erfahrenes Personal für die ihnen zugewiesenen Aufgaben einzusetzen, um die Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers gemäß diesem Vertrag sicherzustellen; und (iv) sicherzustellen, dass die Dienstleistungen (und alle Liefergegenstände) allen Beschreibungen und Spezifikationen in der Leistungsbeschreibung entsprechen.
(b) Erbringt der Verkäufer die Leistungen nicht bis zum vereinbarten Termin, so hat der Käufer, unbeschadet seiner sonstigen Rechte und Rechtsbehelfe, eines oder mehrere der folgenden Rechte: (i) den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung zu kündigen; (ii) die Annahme jeglicher nachfolgender Leistungserbringung zu verweigern; (iii) vom Verkäufer die Kosten für die Beschaffung von Ersatzleistungen durch Dritte zurückzufordern; (iv) vom Verkäufer die Rückerstattung von im Voraus gezahlten Beträgen für nicht erbrachte Leistungen zu verlangen; und (v) Schadensersatz für alle dem Käufer entstandenen zusätzlichen Kosten, Verluste oder Aufwendungen zu verlangen, die in irgendeiner Weise auf die Nichteinhaltung der vereinbarten Termine durch den Verkäufer zurückzuführen sind.
4. Preise; Zahlung.
Die Preise für alle bestellten Artikel entsprechen den Angaben in der Bestellung und enthalten alle anfallenden Steuern. vorausgesetzt jedoch, dass der vom Verkäufer im Rahmen des Vertrags berechnete Preis in keinem Fall ungünstiger ist als der niedrigste Preis, den der Verkäufer anderen Kunden berechnet, die ähnliche oder geringere Mengen der bestellten Artikel kaufen. Die Zahlungsbedingungen für alle bestellten Artikel entsprechen den Angaben in der Bestellung. Der Käufer ist berechtigt, Beträge, die der Verkäufer dem Käufer oder einem seiner verbundenen Unternehmen jederzeit schuldet, mit einem Betrag zu verrechnen, der jederzeit vom Käufer oder diesen verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit dem Vertrag zu zahlen ist.
5. Inspektion/Prüfung.
Die Zahlung für die bestellten Artikel stellt keine Annahme dar. Der Käufer hat das Recht, alle bestellten Artikel zu prüfen und einige oder alle bestellten Artikel abzulehnen, die nach Ansicht des Käufers fehlerhaft oder fehlerhaft sind. Es wird nicht davon ausgegangen, dass der Käufer Waren oder Dienstleistungen angenommen hat, bis er eine angemessene Zeit hatte, um sie nach Lieferung oder Leistung (je nach Fall) oder im Falle eines latenten Mangels an den Waren zu überprüfen, bis a Angemessene Zeit, nachdem der latente Mangel offensichtlich geworden ist. Der Käufer kann nach eigenem Ermessen die Reparatur oder den Ersatz abgelehnter bestellter Artikel oder eine Rückerstattung des Kaufpreises beantragen. Bestellte Artikel, die über die in der Bestellung angegebenen Mengen hinaus geliefert werden, können auf Kosten des Verkäufers an den Verkäufer zurückgesandt werden. Der Käufer behält sich das Recht vor, abgelehnte Materialien zu verwenden, da er dies zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Kunden für ratsam oder notwendig hält, ohne auf Rechte gegen den Verkäufer zu verzichten. Nichts in der Vereinbarung entbindet den Verkäufer von der Verpflichtung zur Prüfung, Inspektion und Qualitätskontrolle.
6. Vertraulichkeit und Eigentumsrechte.
Jede Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und diese weder Dritten zugänglich zu machen noch für andere als die in diesem Vertrag ausdrücklich gestatteten Zwecke zu verwenden. „Vertrauliche Informationen “ sind in diesem Sinne Informationen (in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form), die der jeweiligen Partei, ihren Geschäftsangelegenheiten oder Aktivitäten gehören oder diese betreffen, nicht öffentlich zugänglich sind und die: (i) von einer der Parteien als vertraulich oder geschützt gekennzeichnet wurden, (ii) von einer der Parteien mündlich oder schriftlich als vertraulich bezeichnet wurden oder (iii) aufgrund ihrer Art oder ihres Charakters von einer vernünftigen Person in vergleichbarer Position und unter vergleichbaren Umständen als vertraulich behandelt würden. Ausgenommen sind jedoch Informationen, die (i) ohne Zutun oder Unterlassung der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (ii) sich vor der Offenlegung im rechtmäßigen Besitz der anderen Partei befanden; (iii) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig und ohne Einschränkung der Weitergabe offengelegt wurden; (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, worüber schriftlich nachgewiesen werden kann; oder (v) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, eines Gerichtsbeschlusses, einer Aufsichts- oder Verwaltungsbehörde oder der Regeln einer anerkannten Börse oder Zulassungsbehörde offenzulegen sind. Jede Partei verpflichtet sich, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die ihr zugänglichen vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht von ihren Mitarbeitern oder Beauftragten unter Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung offengelegt oder weitergegeben werden.
7. Garantien.
Der Verkäufer versichert und garantiert, dass: (a) alle bestellten Artikel und die Leistung des Verkäufers im Rahmen des Vertrags (i) allen anwendbaren Zeichnungen, Spezifikationen, Beschreibungen und Mustern entsprechen, die dem Verkäufer zur Verfügung gestellt oder von ihm geliefert wurden, (ii) von zufriedenstellender Qualität sind und frei von Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern sein, (iii) alle dann geltenden Gesetze (ob im In- oder Ausland) einhalten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Gesetze in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher sowie den Schutz der Umwelt und der Kinderarbeit Gesetze; (iv) für den Zweck geeignet sein, für den solche Waren und Dienstleistungen üblicherweise geliefert werden; und (v) für jeden vom Verkäufer bereitgestellten oder dem Käufer vom Käufer bekannt gegebenen Zweck geeignet sein wird; (b) die bestellten Artikel verletzen oder verletzen kein geistiges Eigentum, Datenschutzrecht oder andere Eigentums- oder Eigentumsrechte Dritter; (c) es hat das Recht, dem Käufer eine Lizenz zur Nutzung von Software zu erteilen, die in bestellte Artikel eingebettet oder in diese integriert ist; (d) Alle Dienstleistungen werden mit größter Sorgfalt, Sachkenntnis und Sorgfalt und in Übereinstimmung mit der guten Industriepraxis erbracht. und (e) es hat alle Gesetze eingehalten und muss diese einhalten, die für seine Leistung im Rahmen des Vertrags gelten.
8. Beendigung.
Der Käufer kann den Vertrag ganz oder teilweise (i) mit einer Frist von 15 Tagen schriftlich gegenüber dem Verkäufer jederzeit zur Vereinfachung kündigen (ii) sofort nach schriftlicher Mitteilung, wenn der Verkäufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt und nicht in der Lage ist, ihn zu heilen der Verzug innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe des Verzugs, (iii) sofort nach schriftlicher Mitteilung für den Fall, dass der Verkäufer unter einem Insolvenzfall leidet, einschließlich der Aussetzung oder Androhung der Aussetzung der Zahlung seiner Schulden oder der Unfähigkeit, seine Schulden in der zu bezahlen gewöhnlicher Kurs, wie er vom Käufer in seiner angemessenen Bestimmung festgelegt wurde, oder ein Antrag vor Gericht gestellt oder ein Auftrag zur Ernennung eines Administrators erteilt wird oder wenn eine Absichtserklärung zur Ernennung eines Administrators abgegeben wird oder wenn ein Administrator ernannt wird, über den Verkäufer; Für oder im Zusammenhang mit der Abwicklung des Verkäufers wird ein Antrag gestellt, eine Mitteilung gemacht, ein Beschluss gefasst oder eine Bestellung aufgegeben. Nach der vollständigen oder teilweisen Beendigung des Vertrags durch den Käufer aus irgendeinem Grund hat der Verkäufer unverzüglich (a) alle Arbeiten im Rahmen des gekündigten Vertrags einzustellen, (b) einen seiner Lieferanten oder Subunternehmer zu veranlassen, die Arbeit einzustellen, und (c) ) Bewahrung und Schutz laufender Arbeiten und Materialien, die für den Vertrag gekauft wurden oder im Rahmen des Vertrags in eigenen Werken und in den Werken seiner Lieferanten oder Subunternehmer verpflichtet sind, bis die Anweisungen des Käufers vorliegen. Der Käufer schuldet dem Verkäufer keinen entgangenen Gewinn oder keine Zahlung für Materialien oder Waren, die der Verkäufer im normalen Geschäftsverlauf konsumieren oder an andere verkaufen kann.
9. Entschädigung.
Der Verkäufer hat den Käufer, seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter gegen alle Ansprüche, Schäden, Haftungen, Verluste, Geldbußen oder Urteile, einschließlich Kosten, Rechtskosten und sonstiger Kosten (direkt oder indirekt), zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten zu oder aufgrund von (a) der Verletzung des Vertrags durch den Verkäufer; (b) Tod oder Verletzung von Personen oder Eigentum aufgrund eines Vertragsverstoßes des Verkäufers; (c) die Nichterfüllung der Anforderungen der Vereinbarung durch die Waren oder die Erbringung der Dienstleistungen durch den Verkäufer; (d) Verletzung der Rechte an geistigem Eigentum Dritter an Waren oder Dienstleistungen; oder (e) Betrug oder betrügerische Falschdarstellung.
10. Katastrophale Defekte.
Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer oder dessen beauftragten Dienstleister innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung durch den Käufer für alle Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit Teilen, Arbeitsleistung, Verwaltungskosten, Versandkosten, Kosten für Ersatzwaren und sonstige Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten und -auslagen) zu entschädigen, die im Zusammenhang mit einem schwerwiegenden Mangel, einem Warenrückruf oder einer Nachbesserung vor Ort entstehen. Ein „ schwerwiegender Mangel “ liegt vor, wenn: (a) die in Abschnitt 7 dargelegten Zusicherungen und Gewährleistungen hinsichtlich (i) 3 % oder mehr der innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten gelieferten Waren oder (ii) 1 % der innerhalb der ersten sechs Monate des ursprünglichen Vertrags zwischen Verkäufer und Käufer gelieferten Waren verletzt werden; (b) die Rückgabe- und Umtauschquote der vom Verkäufer an den Käufer verkauften Waren den durchschnittlichen Quotenwert für diese Warenkategorie gemäß den Aufzeichnungen des Käufers übersteigt; (c) ein einzelner Mangel oder eine Gruppe von Mängeln an den Waren (jeder Herstellungsfehler, der die Waren kosmetisch oder funktionell beeinträchtigt) nach Einschätzung des Käufers mehr als 10 % dieser Waren betrifft. (d) Der Rückruf der Waren (einschließlich aller Serviceteile, Ersatzteile, Baugruppen und Werkzeuge, die für die Wartung der Waren erforderlich sind) ist nach vernünftiger Ansicht des Käufers oder Verkäufers erforderlich; oder (e) die Waren sollten vom Markt genommen werden, um geltendes Recht einzuhalten, wie vom Käufer nach eigenem Ermessen festgelegt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fälle eines freiwilligen oder obligatorischen Sicherheitsrückrufs von Konsumgütern).
11. Versicherung.
Der Verkäufer muss und verlangt von seinen Subunternehmern, dass sie von seriösen Versicherungsunternehmen ein angemessenes Versicherungsniveau (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produkthaftung und öffentliche Haftung) erhalten und jederzeit aufrechterhalten, um seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag und unter anwendbares Recht. Auf Wunsch des Käufers muss der Verkäufer den Käufer als zusätzlichen Versicherten in die gewerbliche allgemeine Haftpflichtversicherung aufnehmen und dem Käufer eine Versicherungsbescheinigung und die entsprechenden Vermerke für Versicherungspolicen vorlegen, aus denen diese Versicherung hervorgeht. Der Verkäufer wird nichts tun, um eine Versicherungspolice ungültig zu machen oder den Anspruch des Käufers daraus zu beeinträchtigen und den Käufer zu benachrichtigen, wenn eine Police gekündigt wird (oder wird) oder ihre Bedingungen einer wesentlichen Änderung unterliegen (oder unterliegen). Wenn ein Teil des Vertrags die Leistung des Verkäufers in den Räumlichkeiten des Käufers oder an einem Ort betrifft, an dem der Käufer Operationen durchführt, oder mit Material oder Ausrüstung, die dem Käufer vom Käufer zur Verfügung gestellt werden, trifft der Verkäufer alle erforderlichen Vorkehrungen, um eine Verletzung von Personen oder Eigentum während des Fortschritts zu verhindern der Arbeit des Verkäufers.
12. Datenschutz
Soweit der Verkäufer im Auftrag des Käufers bei der Lieferung bestellter Artikel personenbezogene Daten (im Sinne des Datenschutzgesetzes von 1998 (in der jeweils gültigen Fassung) – „ DSG “) verarbeiten muss, verarbeitet er diese Daten ausschließlich nach Anweisung des Käufers und nur im erforderlichen Umfang. Der Verkäufer stellt sicher, dass er die Bestimmungen des DSG jederzeit einhält und alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen gegen unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung sowie gegen versehentlichen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der personenbezogenen Daten trifft. Der Verkäufer kommt Anfragen des Käufers zur Änderung, Übertragung oder Löschung der personenbezogenen Daten unverzüglich nach und benachrichtigt den Käufer unverzüglich über alle Beschwerden, Mitteilungen oder sonstige Informationen, die sich direkt oder indirekt auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten beziehen. Der Verkäufer leistet dem Käufer in diesem Zusammenhang jegliche notwendige Unterstützung und Kooperation. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer, seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter gegen alle Ansprüche, Schäden, Haftungen, Verluste, Bußgelder oder Urteile, einschließlich Kosten, Anwaltsgebühren und sonstiger Ausgaben (direkt oder indirekt), die sich aus einem Verstoß des Verkäufers gegen diesen Abschnitt 12 ergeben, zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten.
13. Haftungsbeschränkung.
In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung des Käufers für Verluste oder Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit oder aus dem Vertrag resultieren, den Preis, der den Waren oder Dienstleistungen oder deren Einheiten zuzuordnen ist, die den Anspruch begründen, mit der Ausnahme, dass der Verkäufer die Kosten in Rechnung stellen kann Käuferzinsen für Zahlungen, die später als 60 Tage nach Fälligkeit gemäß Abschnitt 3 eingehen, in Höhe von 2% pro Jahr. Nichts in diesem Abschnitt 12 soll die Haftung für Folgendes einschränken oder ausschließen: (i) Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit (ii) oder Betrug oder betrügerische Falschdarstellung.
14. Anwendbares Recht/Gerichtsstand.
Diese Vereinbarung, ihre Auslegung und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihr ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten), unterliegen dem Recht von England und Wales und sind nach diesem auszulegen. Die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales. Käufer und Verkäufer bestätigen ausdrücklich, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („ CISG “) auf diese Vereinbarung keine Anwendung findet und dass die Parteien freiwillig auf die Anwendung des CISG verzichtet haben. Die Rechte des Käufers aus dieser Vereinbarung sind kumulativ und gelten zusätzlich zu allen anderen ihm gegen den Verkäufer zustehenden Rechtsbehelfen.
15. Compliance-Fragen.
Der Verkäufer ist verpflichtet, alle für ihn geltenden und ihm mitgeteilten Richtlinien des Käufers einzuhalten. Er hat alle anwendbaren Gesetze und Verordnungen („Gesetze “ ) strikt zu befolgen, insbesondere alle anwendbaren Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheits-, Handels- sowie Import-/Exportgesetze. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer über alle Gefahren zu informieren, die mit den im Rahmen dieses Vertrags erworbenen Waren verbunden sind und die während der Handhabung, des Transports, der Lagerung, der Verwendung, des Weiterverkaufs, der Entsorgung oder der Verschrottung der Waren auftreten könnten. Diese Mitteilung ist an den globalen Supply-Chain-Manager des Käufers zu richten und muss die Produktbezeichnung, die Art der Gefahr, die vom Käufer oder Dritten zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen, alle anwendbaren Sicherheitsdatenblätter sowie alle weiteren Informationen enthalten, die der Käufer zum Schutz seiner Interessen, seines Eigentums und/oder seines Personals vernünftigerweise erwarten kann.
16. Verkäufer als unabhängiger Auftragnehmer.
Der Verkäufer erfüllt die Verpflichtungen aus dem Vertrag als unabhängiger Auftragnehmer und gilt unter keinen Umständen als Vertreter oder Angestellter des Käufers. Der Vertrag ist in keiner Weise als Schaffung einer Partnerschaft oder einer anderen Art von gemeinsamer Verpflichtung zwischen Käufer und Verkäufer zu verstehen. Der Verkäufer ist allein verantwortlich für alle Bundes-, Landes- und lokalen Steuern, Beiträge und sonstigen Verbindlichkeiten in Bezug auf Zahlungen des Käufers an den Verkäufer.
17. Korruptionsbekämpfung.
Der Verkäufer verpflichtet sich, seine Tätigkeiten stets in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen, Regeln, Vorschriften, Sanktionen und Anordnungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Bestechung und Korruption, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Bribery Act 2010 („ Relevante Anforderungen “), durchzuführen. Der Verkäufer verpflichtet sich, (i) alle Richtlinien des Käufers zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption sowie alle relevanten Branchenkodizes, jeweils in der vom Käufer oder dem zuständigen Branchenverband aktualisierten Fassung („ Relevante Richtlinien “), einzuhalten und (ii) während der gesamten Laufzeit dieses Vertrags eigene Richtlinien und Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung der Relevanten Anforderungen und der Relevanten Richtlinien zu implementieren und diese gegebenenfalls durchzusetzen; (iii) dem Käufer unverzüglich jede Anfrage oder Forderung nach ungebührlichen finanziellen oder sonstigen Vorteilen jeglicher Art zu melden, die der Verkäufer im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags erhält. (iv) den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein ausländischer Amtsträger eine Position als Organmitglied oder Mitarbeiter des Verkäufers übernimmt oder eine direkte oder indirekte Beteiligung am Verkäufer erwirbt (und der Verkäufer sichert zu, dass zum Zeitpunkt dieses Vertrags keine ausländischen Amtsträger als Organmitglieder, Mitarbeiter oder direkte oder indirekte Eigentümer an ihm beteiligt sind); (v) innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum dieses Vertrags und danach jährlich dem Käufer schriftlich, unterzeichnet von einem Organmitglied des Verkäufers, die Einhaltung dieses Abschnitts 17 durch den Verkäufer und alle anderen Personen, für die der Verkäufer gemäß diesem Abschnitt 17 verantwortlich ist, zu bestätigen. Der Verkäufer hat dem Lieferanten auf dessen angemessene Anfrage entsprechende Nachweise über die Einhaltung vorzulegen. Der Verkäufer hat sicherzustellen, dass jede mit dem Verkäufer verbundene Person, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag Dienstleistungen erbringt oder Waren liefert, dies ausschließlich auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrags tut, der dieser Person Bedingungen auferlegt und sichert, die denjenigen entsprechen, die dem Verkäufer in diesem Abschnitt 17 auferlegt werden („ Relevante Bedingungen “). Der Verkäufer ist in jedem Fall für die Einhaltung der einschlägigen Vertragsbedingungen durch die beauftragten Personen verantwortlich und haftet dem Käufer unmittelbar für jeden Verstoß dieser Personen gegen die einschlägigen Vertragsbedingungen, gleich aus welchem Grund. Ein Verstoß gegen diesen Abschnitt 17 gilt als nicht behebbarer, wesentlicher Vertragsbruch seitens des Verkäufers.
18. Zusammenarbeit.
Der Verkäufer muss alle Nachweise erbringen, die der Käufer zumutbar anfordern kann, um die vom Verkäufer eingereichten Rechnungen oder etwaigen vom Verkäufer erzielten Rabattnachweise oder sonstigen Kostensenkungen (einschließlich der Daten, an denen Kostensenkungen erzielt wurden) zu überprüfen. Darüber hinaus gestattet der Lieferant dem Käufer auf Anfrage, alle relevanten Aufzeichnungen und Materialien des Verkäufers in Bezug auf die Lieferung der Waren einzusehen und Kopien davon (oder Auszüge daraus) zu entnehmen, die zur Überprüfung dieser Angelegenheiten zumutbar sind .
19. Allgemeines.
Die Ungültigkeit einer in der Vereinbarung enthaltenen Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit einer anderen Bestimmung. Diese Vereinbarung bildet zusammen mit einer früheren Vertraulichkeitsvereinbarung, die zwischen den Parteien geschlossen wurde, die gesamte Vereinbarung und das gesamte Verständnis der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen sowie alle anderen Mitteilungen zwischen den Parteien. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keine Rechtsbehelfe in Bezug auf Zusicherungen oder Garantien (ob unschuldig oder fahrlässig) hat, die nicht in dieser Vereinbarung festgelegt sind. Das Versäumnis des Käufers, auf der Erfüllung einer Bestimmung oder Bedingung zu bestehen oder ein Recht oder Privileg auszuüben, verzichtet nicht auf eine solche Bedingung, Bedingung, ein Recht oder ein Privileg, es sei denn, ein solcher Verzicht ist schriftlich festgelegt und von beiden Parteien unterzeichnet. Der Vertrag kann nur durch ein schriftliches Instrument geändert oder modifiziert werden, das vom Käufer oder Verkäufer separat unterzeichnet wurde. Der Verkäufer darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers weder ganz noch teilweise an Subunternehmer vergeben, belasten oder abtreten. Die Bestimmungen der Abschnitte 6-10, 12, 14 und 19 gelten auch nach Beendigung des Vertrags. Nichts in der Vereinbarung überträgt einer anderen Person als dem Verkäufer und dem Käufer Rechte oder Rechtsmittel aus oder aufgrund dieser Vereinbarung. Der Verkäufer hat auf Wunsch und auf Kosten des Käufers alle weiteren Handlungen durchzuführen oder zu veranlassen und die gültige Ausführung aller dieser Dokumente auszuführen oder zu beschaffen, wie dies nach vernünftiger Meinung des Käufers von Zeit zu Zeit erforderlich sein kann geben Sie diese Vereinbarung volle Wirkung. Alle Mitteilungen, Anfragen, Zustimmungen und sonstigen Mitteilungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung zugestellt werden müssen oder dürfen, müssen schriftlich erfolgen und per Fax oder per Hand, über Nacht oder per Einschreiben oder Einschreiben, frankiert, an die Adresse oder Faxnummer von die andere Partei in der Bestellung (oder eine andere Adresse oder Faxnummer, die von dieser Partei für diese Zwecke schriftlich mitgeteilt werden kann). Mitteilungen gelten als zu dem Zeitpunkt eingegangen, zu dem sie im normalen Postweg oder im Falle eines Faxes zu dem Zeitpunkt zugestellt worden wären, an dem das Absenderfax vom Absender gemäß dem Faxbestätigungsbericht übermittelt wurde.